Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Verträge mit Verbrauchern

K2 Haustechnik

I. Allgemeines

  • Maßgebliche Vertragsgrundlage für die von K2 Haustechnik auszuführenden Aufträge sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  • Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn K2 Haustechnik deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

II. Angebote und Unterlagen

  • Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenvoranschläge und andere Unterlagen von K2 Haustechnik dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

  • Alle Unterlagen bleiben Eigentum von K2 Haustechnik und sind auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.

  • Der Auftraggeber darf Kopien nur für eigene Zwecke im Rahmen der vereinbarten Arbeiten verwenden.

III. Preise

  • Für Über, Nacht, Sonn und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen gelten Zuschläge nach den jeweils gültigen Preisansätzen von K2 Haustechnik.

  • Berechnungsgrundlage sind die zum Zeitpunkt der Beauftragung oder Ausführung gültigen Preise.

  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • Verbrauchte Materialien, Energien (Strom, Gas, Wasser) sowie Entsorgungskosten werden zusätzlich berechnet.

IV. Zahlungsbedingungen und Verzug

  • Rechnungen sind nach Abnahme der Leistung sofort fällig und zahlbar. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt.

  • Zahlungen sind nach erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten.

  • Bei Zahlungsverzug ist K2 Haustechnik berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.

  • Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

V. Abnahme bei Werkverträgen

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Gesamtanlage noch nicht vollständig in Betrieb genommen ist (z. B. bei vorzeitiger Nutzung während Bauarbeiten).

  • Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 640 BGB.

VI. Haftung und Schadensersatz

  • K2 Haustechnik haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet K2 Haustechnik nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  • Die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

  • Keine Haftung besteht bei Schäden durch höhere Gewalt oder unsachgemäße Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber.

VII. Mängelrechte und Verjährung

  • Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

  • Herstellergarantien (z. B. auf Bauteile oder Geräte) werden nicht automatisch Bestandteil des Werkvertrags.

  • Mängelansprüche bei Arbeiten an Bauwerken verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme.

  • Bei anderen Arbeiten gilt eine zweijährige Verjährungsfrist, insbesondere:

  • a) bei Arbeiten, die kein Bauwerk betreffen (z. B. Reparaturen, Wartungen),

  • b) bei Arbeiten an bestehenden Anlagen, soweit keine vollständige Neuherstellung erfolgt.

VIII. Instandsetzung (Reparaturaufträge)

  • K2 Haustechnik kann die Durchführung verweigern, wenn:

  • a) der Auftraggeber den Zugang zum Objekt nicht ermöglicht,

  • b) der Mangel trotz fachgerechter Prüfung nicht reproduzierbar ist,

  • c) für die Reparatur Fremdleistungen erforderlich sind, die nicht rechtzeitig verfügbar sind.

  • In solchen Fällen entsteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.

IX. Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Materialien und erbrachte Leistungen Eigentum von K2 Haustechnik.

  • Bei Zahlungsverzug ist K2 Haustechnik berechtigt, die Herausgabe zu verlangen.